Vertragsgrundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die allgemeinen Rahmenbedingungen für Angebote, Lieferungen und Leistungen von Höfner Bodenbeläge im Bereich Beratung, Material, Lieferung und Ausführung.

Für Angebote und Ausführung Mietpark separat geregelt Stand: April 2026

Klare Basis für Angebote, Leistungen und Projektabwicklung

Die AGB bilden den allgemeinen kaufmännischen Rahmen für Beratungs-, Liefer- und Ausführungsleistungen von Höfner Bodenbeläge.

Für Mietgeräte und Maschinen gelten ergänzend die gesonderten Mietbedingungen des Mietparks.

Geltung

Für Angebote, Lieferungen und Leistungen von Höfner Bodenbeläge.

Kernthemen

Beratung, Material, Lieferung, Verlegung und projektbezogene Zusatzleistungen.

Mietpark

Gerätemiete wird ergänzend durch die separaten Mietbedingungen geregelt.

1. Geltungsbereich

Vertragsbasis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Lieferungen und Leistungen von Höfner Bodenbeläge gegenüber Kunden, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

Sie gelten insbesondere für Beratungsleistungen, Materiallieferungen, Musterservice, Verlegeleistungen, projektbezogene Unterstützungsleistungen sowie damit zusammenhängende Leistungen im Bereich Bodenbeläge.

Für die Vermietung von Maschinen und Geräten über den Mietpark gelten ergänzend beziehungsweise vorrangig die gesonderten Mietbedingungen.

2. Angebote und Vertragsschluss

Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen, Sortimentsanpassungen sowie handelsübliche Abweichungen bleiben im zumutbaren Umfang vorbehalten.

Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung, durch schriftliche Vereinbarung oder durch Beginn der Ausführung zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Konditionen

Es gelten die jeweils individuell vereinbarten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise in Euro. Sofern Umsatzsteuer anfällt, wird diese in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen.

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Frist zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.

4. Leistungsumfang und Ausführung

Leistung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Maßgeblich sind insbesondere Materialart, Flächenumfang, Untergrundsituation, Anschlussdetails und vereinbarte Nebenleistungen.

Vom Kunden veranlasste Änderungen, Zusatzleistungen oder Mehraufwand werden gesondert vergütet, soweit sie nicht bereits im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Projekt

Der Kunde hat die für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen. Dazu gehören insbesondere der Zugang zu den Räumlichkeiten, die Baufreiheit der Flächen, die Bereitstellung notwendiger Informationen sowie die rechtzeitige Abstimmung projektbezogener Rahmenbedingungen.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende Mitwirkung, unzutreffende Angaben oder nicht erkennbare Bestandssituationen entstehen, können zu Terminverschiebungen und zusätzlicher Vergütung führen.

6. Termine und Leistungsfristen

Ablauf

Angaben zu Ausführungszeiten und Lieferterminen sind grundsätzlich nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Voraussetzung für die Einhaltung von Terminen ist insbesondere die rechtzeitige Klärung aller technischen und organisatorischen Fragen.

Ereignisse höherer Gewalt, Materialengpässe, unvorhersehbare Baustellenbedingungen oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen in angemessenem Umfang.

7. Abnahme, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

Abwicklung

Soweit eine Abnahme vorgesehen oder nach Art der Leistung üblich ist, hat diese unverzüglich nach Fertigstellung zu erfolgen. Teilabnahmen sind zulässig, soweit sie sachlich gerechtfertigt sind.

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden.

8. Mängelrechte

Qualität

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. Offensichtliche Mängel sollten uns unverzüglich nach Erkennbarkeit mitgeteilt werden, damit eine sachgerechte Prüfung und Nachbesserung erfolgen kann.

Bei berechtigten Mängeln sind wir zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt diese fehl oder ist sie unzumutbar, richten sich die weiteren Rechte nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Haftung

Risiko

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

10. Schlussbestimmungen

Abschluss

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.