Sauber geregelte Gerätemiete mit klaren Abläufen
Die Mietbedingungen definieren die kaufmännischen und praktischen Rahmenpunkte für die Überlassung von Maschinen und Zubehör über den Mietpark.
Damit sind Nutzung, Rückgabe, Haftung und Abrechnung für beide Seiten transparent strukturiert.
Standardmäßig bis zu 8 Stunden Nutzungsdauer pro Miettag.
Sachgemäße Nutzung, Einhaltung der Sicherheitsvorgaben und fristgerechte Rückgabe.
Preis, Zubehör, Transport, Versicherung und Kaution nach individueller Vereinbarung.
1. Geltungsbereich
VertragsbasisDiese Mietbedingungen gelten für die entgeltliche Überlassung von Maschinen, Geräten, Zubehör und sonstigen Mietgegenständen durch Höfner Bodenbeläge beziehungsweise den zugehörigen Mietpark an Kunden.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung. Ergänzend gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.
2. Mietgegenstand und Zustand
GerätDer Umfang des Mietvertrags ergibt sich aus der jeweiligen Mietvereinbarung, Auftragsbestätigung, Übergabe, Rechnung oder sonstigen individualvertraglichen Festlegung.
Der Mietgegenstand wird in funktionsfähigem Zustand übergeben. Offensichtliche Mängel oder fehlendes Zubehör sind bei Übergabe unverzüglich mitzuteilen.
3. Mietdauer und Abrechnung
MiettagDie Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Übergabezeitpunkt und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des vollständigen Mietgegenstands.
Ein Miettag entspricht grundsätzlich einer Nutzungsdauer von maximal 8 Stunden. Bei Überschreitung kann jede weitere angefangene Stunde anteilig zusätzlich berechnet werden. Bei einer Nutzung von mehr als 12 Stunden kann ein weiterer voller Miettag berechnet werden.
4. Preise, Zahlung und Kaution
KonditionenEs gelten die jeweils individuell vereinbarten Mietpreise. Zusatzleistungen wie Zubehör, Reinigung, Transport, Versicherung oder besondere Einweisungen werden gesondert berechnet, soweit sie nicht bereits ausdrücklich enthalten sind.
Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe eine angemessene Kaution oder Vorauszahlung zu verlangen. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug zahlbar.
5. Pflichten des Mieters und Nutzung
BetriebDer Mietgegenstand darf nur sachgemäß, entsprechend seinem vorgesehenen Einsatzbereich und ausschließlich durch geeignete, eingewiesene oder fachkundige Personen benutzt werden.
Der Mieter hat geltende Sicherheits-, Betriebs- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Eine Weitergabe an Dritte, Untervermietung oder Nutzung zu nicht vereinbarten Zwecken ist ohne Zustimmung des Vermieters unzulässig.
6. Haftung, Verlust und Beschädigung
RisikoDer Mieter haftet für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und unsachgemäße Nutzung des Mietgegenstands ab Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe, soweit er den Schaden zu vertreten hat oder ihm die Gefahr nach dem Mietvertrag zugewiesen ist.
Schäden, Störungen oder Unfälle sind unverzüglich mitzuteilen. Eigenmächtige Reparaturen oder Eingriffe am Gerät sind ohne Abstimmung mit dem Vermieter unzulässig, soweit nicht ausnahmsweise eine sofortige Maßnahme zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
7. Störungen, Ausfall und Instandsetzung
ServiceTreten während der Mietzeit technische Störungen auf, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Vermieter entscheidet über Prüfung, Austausch, Reparatur oder sonstige Maßnahmen.
Ansprüche des Mieters wegen Ausfallzeiten bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und nur dann, wenn die Ursache vom Vermieter zu vertreten ist. Verschleiß- und Bedienfehler sowie unsachgemäße Nutzung gehen nicht zulasten des Vermieters.
8. Rückgabe
AbwicklungDer Mietgegenstand ist spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin vollständig, in ordnungsgemäßem Zustand und – soweit vereinbart oder nach Art des Geräts üblich – gereinigt zurückzugeben.
Verspätete Rückgaben können zusätzlich berechnet werden. Fehlendes Zubehör, außergewöhnliche Verschmutzung, Schäden oder Mehraufwand bei der Rücknahme werden gesondert in Rechnung gestellt.
9. Reservierung, Storno und Verfügbarkeit
DispositionReservierungen stehen unter dem Vorbehalt tatsächlicher Verfügbarkeit bis zur verbindlichen Bestätigung. Wird ein Gerät nicht oder verspätet abgenommen, kann der Vermieter eine angemessene Ausfallentschädigung verlangen, sofern dies vertraglich oder gesetzlich zulässig ist.
Bei Stornierungen bereits bestätigter Mietzeiträume können je nach Zeitpunkt und Vorbereitungsaufwand angemessene Kosten anfallen.
10. Schlussbestimmungen
AbschlussEs gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Sollten einzelne Regelungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.